Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand dieser Erklärung: 14. Oktober 2026. Zuletzt geprüft: 14. Oktober 2026.
Locins soll für alle nutzbar sein, auch mit Screenreader, Vergrößerung, Tastatur oder Sprachsteuerung.
Diese Erklärung gilt für die Website locins.com mit allen Unterseiten, auf Deutsch und Englisch. Sie gilt nicht für die Locins App und nicht für Websites, die Betriebe mit Locins Terminal betreiben.
Was die Website bietet: Auf locins.com erfährst du, was Locins ist, lädst die Locins App, legst ein Konto für deinen Betrieb an oder vereinbarst ein Gespräch.
Für Websites aus Locins Terminal: Die Bricks darin bauen wir nach WCAG 2.2 Stufe AA. Die Erklärung zu einer solchen Website gibt der Betrieb ab, der sie betreibt.
Wie weit wir sind.
Unser Maßstab sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.2 auf Stufe AA und die europäische Norm EN 301 549 in der Fassung V4.1.1, die WCAG 2.2 enthält.
Die Website ist mit diesen Anforderungen teilweise vereinbar. Die offenen Punkte stehen im nächsten Abschnitt.
So haben wir geprüft: selbst, mit automatischen Tests auf jeder Seite, nur mit der Tastatur, mit dem Screenreader VoiceOver auf iPhone und Mac, mit Vergrößerung auf 200 und 400 Prozent und mit der Einstellung „Bewegung reduzieren“. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle gab es bisher nicht.
Was erfüllt ist:
- Aufbau: Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, die Überschriften folgen einer festen Ordnung, Kopf, Inhalt und Fuß sind als Bereiche ausgezeichnet. Ganz oben steht ein Link „Zum Inhalt springen“.
- Tastatur: Alles lässt sich mit der Tastatur bedienen. Der Fokus ist immer deutlich sichtbar und wird nicht von anderen Elementen verdeckt.
- Text und Kontrast: Normaler Text hat mindestens einen Kontrast von 4,5 zu 1, großer Text mindestens 3 zu 1. Du kannst bis 400 Prozent vergrößern, ohne seitlich zu scrollen. Du kannst Zeilen- und Buchstabenabstände ändern, ohne dass Inhalt verloren geht.
- Bilder und Filme: Jedes Bild mit Inhalt hat einen Alternativtext auf Deutsch und Englisch. Filme haben keinen Ton, was sie zeigen, steht daneben als Text. Jeder Film lässt sich anhalten.
- Bewegung: Meldet dein Gerät „Bewegung reduzieren“, zeigen wir ruhige Bilder statt Animationen. Nichts blinkt.
- Bedienung: Knöpfe und Links sind mindestens 24 mal 24 Pixel groß, auf dem Handy 44 mal 44. Formulare haben sichtbare Beschriftungen und nennen Fehler in Worten.
- Sprache: Jede Seite nennt ihre Sprache, damit Screenreader richtig vorlesen.
Was noch nicht geht.
Diese Punkte kennen wir. Zu jedem nennen wir dir einen anderen Weg.
- Leichte Sprache und Gebärdensprache: Inhalte in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache gibt es nicht. Brauchst du etwas einfacher erklärt, schreib uns. Wir antworten in einfachen Worten.
- Dateien im Pressekit: Die Bilder und Filme im ZIP-Paket auf der Seite Presse haben keine eingebetteten Beschreibungen. Die Beschreibungen stehen auf der Seite Presse neben jeder Datei.
- Telefon: Wir haben keine Telefonnummer. Du erreichst uns über das Formular, per Mail oder per Post.
- Seiten anderer Anbieter: Der App Store, ChatGPT und Claude haben eigene Regeln zur Barrierefreiheit. Darauf haben wir keinen Einfluss.
Barriere gefunden? Sag es uns.
Beschreib kurz, wo es hakt. Kommst du von einer Seite, tragen wir ihre Adresse selbst ein.
Lieber per Mail: hello@locins.com, Betreff „Barriere“. Per Post: Die Anschrift steht im Impressum.
Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen und sagen dir, wie und bis wann wir die Barriere beheben. Brauchst du einen Inhalt in anderer Form, etwa als reinen Text, schicken wir ihn dir.
Wenn wir nicht weiterhelfen.
Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden, kannst du dich an zwei Stellen wenden.
Schlichtung: Nach § 34 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kannst du einen Antrag bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz stellen. Sie vermittelt zwischen dir und uns. Die Schlichtung ist kostenlos, du brauchst keinen Anwalt.
Schlichtungsstelle nach dem BehindertengleichstellungsgesetzMauerstraße 5310117 Berlin- Telefon
- 030 18 527-2805
Marktüberwachung: Nach § 32 BFSG kannst du bei der Marktüberwachungsbehörde beantragen, dass sie prüft, ob wir die Anforderungen erfüllen.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)Carl-Miller-Straße 639112 Magdeburg- Telefon
- 0391 289 230 23